Kirche
Seelsorge
Spezielle Angebote
Gremien
Pfarrgemeinderat Kirchenverwaltung
Gruppen
Eltern-Kind-Gruppe Kindergottesdienst
Einrichtungen

Ausbildung des pädagogischen Personals
Erzieherin
Schulische Voraussetzung ist mind. die Mittlere Reife
2 Jahre sozialpädagogisches Seminar in verschiedenen päd. Einrichtungen
(z.B. Kindergarten, Kindergrippe, Hort oder Heim) mit regelmäßigen
Seminartagen
2 Jahre Fachakademie für Sozialpädagogik mit schriftlichen Examen
1 Jahr Berufspraktikum in einer pädagogischen Einrichtung mit intensiver
Begleitung durch die Schule (2 praktische Prüfungen, Facharbeit und
Kolloquium)
„Staatlich anerkannte Erzieherin“ – sie ist berechtigt, eine Gruppe
zu leiten und sozialpädagogische Einrichtungen zu führen und zu leiten.Kinderpflegerin
Schulische Voraussetzung ist der Hauptschulabschluss
2 Jahre Berufsfachschule für Kinderpflege mit Begleitpraktikum in den
Kindergärten
mit anschließender schriftlicher und praktischer Prüfung
„Staatliche anerkannte Kinderpflegerin“ – sie arbeitet als pädagogische
Zweitkraft in der Kindergruppe.